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       NRW Wappen    NRW-Kommunalwahlen mit oder ohne Stichwahl?

Ausgangslage: Alle Bundesländer setzen auf Stichwahlen
Update 2007: Die Stichwahl in NRW ist abgeschafft worden
Update April 2011: Die Stichwahl in NRW ist wieder eingeführt worden
Update Nov. 2018: Die Stichwahl in NRW soll wieder abgeschafft werden
Update Dez. 2019: Die Stichwahl-Abschaffung ist verfassungswidrig


Immer diese schwarz-gelb-rot-grünen Wellen: Warum in NRW die Stichwahl abwechselnd abgeschafft und wieder eingeführt wird

Eine Woge der Empörung schwappte durch die politische Landschaft in Nordrhein-Westfalen, als die CDU-geführte Landesregierung 2007 die Stichwahlen bei den Bürgermeisterwahlen abschaffte. Die CDU begründete diesen Schritt mit hohen Kosten für die Kommunen und mit einer niedrigeren Wahlbeteiligung bei Stichwahlen. Folglich war bei den Bürgermeisterwahlen 2009 nur noch die relative Mehrheit der Stimmen erforderlich, um gewählt zu sein. Manche der Gewählten hatten weniger als 35% der Stimmen von den Wählern erhalten; in Wülfrath reichten sogar weniger als 27 Prozent, um gewählt zu sein. Dies ist eine demokratisch bedenkliche Situation, weil auf diese Weise auch viele Bewerber erfolgreich waren, die von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wurden.

Kurz darauf kam die Welle zurück: Die rot-grüne Koalition führte die Stichwahlen wieder ein. Für die demokratische Legitimierung der Gewählten war dies zu begrüßen, doch die hinlänglich bekannten Probleme (wie die hohen Kosten für die Kommunen, der große zusätzliche Aufwand für Wahlämter, Kandidaten und Wähler und die teils dramatisch niedrige Wahlbeteilung bei den Stichwahlen) blieben. Schon damals hätten sich die rot-grünen Koalitionäre die Frage stellen müssen, was denn wohl im Falle eines neuerlichen Regierungswechsel passieren würde?

Und es kam, was kommen musste: Im November 2018 gab die schwarz-gelbe Landesregierung bekannt, dass sie die Stichwahlen wieder abschaffen wolle... mit denselben uralten Argumenten, die schon damals ins Feld geführt worden waren. Und man fragte sich: Wie lange soll dieses Vor und Zurück denn bitte noch weitergehen, dieses ewige Stop-and-Go?

Doch im Dezember 2019 wurde das eintönige Hin und Her überraschend unterbrochen, als der Verfassungsgerichtshof NRW die Abschaffung der Stichwahl als unvereinbar mit der Landesverfassung beurteilte. Damit hatte sich eine der beiden Seiten eindeutig durchgesetzt, während die Gegenseite mit ihren grundsätzlich ebenfalls bedenkenswerten Argumenten leer ausging. Also war's das jetzt? Nicht unbedingt. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts fiel mit 4:3 Stimmen denkbar knapp aus, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass es nach ein paar Jahren zu einer erneuten Kehrtwende kommen könnte und man dann wieder zu der Argumentation des Urteils von 2009 zurückkehrt, die in einem Wegfall der Stichwahlen keine Verfassungswidrigkeit sah.

Wir meinen: Nordrhein-Westfalen und seine Bürger haben Besseres als dieses unwürdige Ping-Pong-Spiel verdient - nämlich die "Integrierte Stichwahl". Bei dieser Lösung würde die Stichwahl nicht abgeschafft, sondern in den Hauptwahlgang mit eingebunden. Die Wähler würden die Möglichkeit bekommen, auf dem Stimmzettel nicht nur ihre bevorzugte Wahlalternative zu benennen, sondern auch zu erklären, wie ihre Wahl im Falle einer Stichwahl-Situation ausfällt. Das Aussehen der Wahlzettel könnte unverändert bleiben, doch würden die Wähler zukünftig statt eines Kreuzes alternativ z.B. die Ziffern '1' bzw '2' auf dem Stimmzettel eintragen können. Mit der '1' würde der Lieblings-Kandidat gekennzeichnet werden, mit der Ziffer '2' hingegen der Kandidat, der die Stimme im Fall einer Stichwahl bekommen soll (sofern der bevorzugte Kandidat dort nicht mehr vertreten ist). Falls keiner der Kandidaten auf Anhieb die absolute Mehrheit erreicht hat, müsste lediglich eine zweite Auszählung erfolgen - die Wähler bräuchten nicht nochmals extra an die Wahlurne zu gehen.

Die "Integrierte Stichwahl" wird von Wahlrechtsexperten als hervorragende Lösung angesehen, weil sie einerseits die hohen Kosten einer gesonderten Stichwahl vermeidet (für das Verschicken der Wahlunterlagen, die Bezahlung der Wahlhelfer usw.) und andererseits eine sehr gute Abbildung des Wählerwillens ermöglicht. Auch die Wahlmüdigkeit könnte bekämpft werden. Wer geht schon gerne nach 14 Tagen nochmals zur Wahl, wenn z.B. der/die Erstplazierte im ersten Wahlgang bereits 49 Prozent Zustimmung erhalten hat und mit großem Abstand vor den Verfolgern liegt? Der zweite Gang zur Wahlurne würde zukünftig der Vergangenheit angehören, denn bei der Integrierten Stichwahl gibt man sein Votum für den Stichwahl-Fall zeitgleich mit der Hauptstimme ab.

Nordrhein-Westfalen hätte die historische Chance, das erste Bundesland zu werden, welches das moderne Wahlverfahren einer Integrierten Stichwahl einführt. Bitte, mischen auch Sie sich ein und sagen Sie den Regierungsfraktionen deutlich, was Sie von dem unwürdigen, machtpolitisch motivierten Hin und Her halten. Kämpfen Sie für ein besseres, ein stabileres Wahlrecht!


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